I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.
Mit zwischenzeitlich bestandskräftig gewordenem Beschluß vom 26.2.1996 beschlossen die Wohnungseigentümer den infolge des wirtschaftlichen Zusammenbruchs des Bauträgers steckengebliebenen Bau fertigzustellen (TOP 3). Außerdem beschlossen sie, für die Fertigstellung der Wohnanlage eine Sonderumlage in Höhe von 350000 DM zu erheben, wobei jeder Wohnungseigentümer pro Tausendstel Miteigentumsanteil 350 DM zu zahlen hat (TOP 5).
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