LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 14 T 5066/97
AG Fürth UR II 93/97 ,
Grundsätze im Mahnverfahren gegen einen Wohnungseigentümer
BayObLG, Beschluß vom 25.03.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 165/97
DRsp Nr. 1998/8111
Grundsätze im Mahnverfahren gegen einen Wohnungseigentümer
»Ist das Mahnverfahren gegen einen Wohnungseigentümer an das Wohnungseigentumsgericht abgegeben worden, sind für die Erledigung der Hauptsache die für Wohnungseigentumssachen geltenden Grundsätze maßgebend.«