I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. In dem im Erdgeschoß gelegenen Teileigentum Nr. 13 der Antragstellerin wird eine Fahrschule betrieben.
Der Bauträger ließ entsprechend dem in der Baubeschreibung in Bezug genommenen Freiflächengestaltungsplan eines Gartenarchitekten vor diesem Teileigentum fünf Rankgerüste errichten und an den fünf Ranksäulen Clematis anpflanzen.
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