LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 6209/97
AG München UR II 474/95 ,
Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans nach Genehmigung der Jahresabrechnung
BayObLG, Beschluß vom 18.02.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 134/97
DRsp Nr. 1998/6695
Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans nach Genehmigung der Jahresabrechnung
»1. Die Genehmigung der Jahresabrechnung führt nicht zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung des Eigentümerbeschlusses, mit dem der Wirtschaftsplan für dieses Jahr genehmigt worden war.2. Fassen die Miteigentümer eines Teileigentums Tiefgarage in der Versammlung der Wohnungseigentümer einen Beschluß über die Verwaltung dieses Sondereigentums, so ist ein nicht zu diesen Miteigentümern gehörender Wohnungseigentümer nicht zur Anfechtung berechtigt.«