BayObLG - Beschluß vom 18.02.1998
2Z BR 134/97
Normen:
BGB § 745 Abs. 1 ; WEG § 28 Abs. 5 § 43 Abs. 1 Nr.4 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1998, 1624
NZM 1998, 334
WuM 1998, 321
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 6209/97
AG München UR II 474/95 ,

Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans nach Genehmigung der Jahresabrechnung

BayObLG, Beschluß vom 18.02.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 134/97

DRsp Nr. 1998/6695

Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans nach Genehmigung der Jahresabrechnung

»1. Die Genehmigung der Jahresabrechnung führt nicht zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung des Eigentümerbeschlusses, mit dem der Wirtschaftsplan für dieses Jahr genehmigt worden war.2. Fassen die Miteigentümer eines Teileigentums Tiefgarage in der Versammlung der Wohnungseigentümer einen Beschluß über die Verwaltung dieses Sondereigentums, so ist ein nicht zu diesen Miteigentümern gehörender Wohnungseigentümer nicht zur Anfechtung berechtigt.«

Normenkette:

BGB § 745 Abs. 1 ; WEG § 28 Abs. 5 § 43 Abs. 1 Nr.4 ;

Gründe: