FG Bremen - Urteil vom 03.09.2003
2 K 520/02 (5)
Normen:
EStG § 24 Nr. 1a ;

Abfindungszahlung für Auflösung des Mietvertrags

FG Bremen, Urteil vom 03.09.2003 - Aktenzeichen 2 K 520/02 (5)

DRsp Nr. 2004/870

Abfindungszahlung für Auflösung des Mietvertrags

Erhält die Gesellschafterin einer GbR eine Abfindung für die vorzeitige Auflösung eines zwischen ihr und der Gesellschaft abgeschlossen Mietvertrags über Geschäftsräume, liegen Sonderbetriebseinnahmen vor. Allerdings handelt es sich nicht um eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 a EStG.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1a ;

Für die Praxis:

Der Änderungsvertrag diente der Vermeidung etwaiger Schadenersatzansprüche der Gesellschafterin wegen Nichterfüllung des Mietvertrags durch die GbR und löste somit eine Zahlung aus, die zivil-rechtlich Erfüllungsleistung eines Rechtsverhältnisses ist; sie ist mithin nicht tatbestandsmäßig i.S. von § 24 Nr. 1 a EStG (BFH v. 27.11.1991, BFH/NV 1992, 455).