Abgrenzung von Gebrauchsbefugnissen des Sondernutzungsberechtigten gegenüber Verwaltungsbefugnissen aller Wohnungseigentümer
BayObLG, Beschluß vom 02.05.1985 - Aktenzeichen BReg 2 Z 48/84
DRsp Nr. 1998/13858
Abgrenzung von Gebrauchsbefugnissen des Sondernutzungsberechtigten gegenüber Verwaltungsbefugnissen aller Wohnungseigentümer
»Zur Abgrenzung von Gebrauchsbefugnissen des Sondernutzungsberechtigten gegenüber Verwaltungsbefugnissen aller Wohnungseigentümer (hier: Bestimmung der Ausgestaltung einer das Grundstück einheitlich umfriedenden Hecke).«