Abholzen 70- bis 80jähriger Bäume auf dem Gelände der Wohnungseigentümergemeinschaft als bauliche Veränderung
OLG Köln, Beschluß vom 25.02.2000 - Aktenzeichen 16 Wx 29/00
DRsp Nr. 2000/8119
Abholzen 70- bis 80jähriger Bäume auf dem Gelände der Wohnungseigentümergemeinschaft als bauliche Veränderung
Das Fällen 70- bis 80jähriger Bäume, auch wenn diese nur Teil einer größeren Baumgruppe auf dem Gelände einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, ist regelmäßig (- wenn nicht schon eine bauliche Veränderung vorliegt, der alle Eigentümer zustimmen müssen -) keine ordnungsgemäße Verwaltung, soweit nicht ausnahmsweise Gründe der Gefahrenabwehr das Abholzen erfordern.