OLG Karlsruhe - Beschluss vom 31.05.2000
11 Wx 96/00
Normen:
WEG § 10 Abs. 2, Abs. 3 § 23 Abs. 4 S. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)347b-c
NZM 2000, 869
WuM 2000, 499
ZMR 2000, 700

Änderung eines Beschlusses, der die Gemeinschaftsordnung ändert, durch einen weiteren Beschluss

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2000 - Aktenzeichen 11 Wx 96/00

DRsp Nr. 2003/16444

Änderung eines Beschlusses, der die Gemeinschaftsordnung ändert, durch einen weiteren Beschluss

»1. Ein bestandskräftiger, eine Regelung der Gemeinschaftsordnung ändernder Beschluss der Wohnungseigentümer kann trotz seines "vereinbarungsersetzenden" Charakters durch einen erneuten Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden, sofern dieser nicht eine erneute Abweichung von den Vereinbarungen der Gemeinschaft enthält. 2. Dies kann grundsätzlich auch dann durch Mehrheitsbeschluss geschehen, wenn der erste Beschluss einstimmig gefasst wurde.«

Normenkette:

WEG § 10 Abs. 2, Abs. 3 § 23 Abs. 4 S. 2 ;

Hinweise:

Anmerkung von Richter am AG Joachim Rau, Kerpen, in ZMR 2000, 702.

Fundstellen
DRsp I(152)347b-c
NZM 2000, 869
WuM 2000, 499
ZMR 2000, 700