Änderung eines unbilligen Kostenverteilungsschlüssels
KG, Beschluss vom 20.03.2003 - Aktenzeichen 24 W 10233/00
DRsp Nr. 2005/6985
Änderung eines unbilligen Kostenverteilungsschlüssels
1. Die Gemeinschaftsordnung und damit der dort vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel sind auf Verlangen eines Wohnungseigentümers zu ändern, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten daran als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.2. Eine solche Änderung der Gemeinschaftsordnung kann jedoch grundsätzlich nur im Wege der Vereinbarung erfolgen.3. Selbst wenn danach ein Mitwirkungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer besteht, kann er im Verfahren der Beschlussanfechtung nicht im Wege der Einrede geltend gemacht werden, da die in der Gemeinschaftsordnung getroffene Regelung solange gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung oder durch Ersetzung der Zustimmung durch Richterspruch abgeändert ist.