OLG Karlsruhe - Beschluss vom 31.05.2000
11 Wx 96/99
Normen:
WEG § 10 Abs. 2, Abs. 3 § 23 Abs. 4 S. 2 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 1614
OLGReport-Karlsruhe 2000 395

Änderung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2000 - Aktenzeichen 11 Wx 96/99

DRsp Nr. 2000/9271

Änderung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

»1. Ein bestandskräftiger, eine Regelung der Gemeinschaftsordnung ändernder Beschluss der Wohnungseigentümer kann trotz seines "vereinbarungsersetzenden" Charakters durch einen erneuten Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden, sofern dieser nicht eine erneute Abweichung von den Vereinbarungen der Gemeinschaft enthält.2. Dies kann grundsätzlich auch dann durch Mehrheitsbeschluss geschehen, wenn der erste Beschluss einstimmig gefasst wurde.«

Normenkette:

WEG § 10 Abs. 2, Abs. 3 § 23 Abs. 4 S. 2 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft x, Antragsteller und Antragsgegner zu 1 streiten um die Gültigkeit zweier Beschlüsse der Wohnungseigentümer, die jeweils unter dem Tagesordnungspunkt 3 in den Eigentümerversammlungen vom 23.11.1996 und 19.04.1997 gefaßt wurden und den Kostenverteilungsschlüssel betreffen.