Anmerkung Stobbe in WuM 1993, 711
Vgl. auch LG Offenburg (Beschluß - 4 T 42/93 - 24.8.1993) in WuM 1993, 710: Die Einberufung einer zweiten Versammlung im zeitlichen Abstand von einer halben Stunde zur ersten Versammlung ist jedenfalls bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung ausgeschlossen.
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