I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Die Wohnungseigentümer haben am 26.7.1999 beschlossen, den Verwalter "aus seiner Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 1998 einschließlich Erstellung der Bewirtschaftungskostenabrechnung 1998 (Gesamt- und Einzelabrechnungen)" und die Verwaltungsbeiräte aus ihrer Tätigkeit bis 31.12.1998 zu entlasten.
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