BayObLG - Beschluss vom 02.03.2001
2Z BR 137/00
Normen:
WEG § 45 ;
Fundstellen:
NZM 2001, 1085
ZMR 2001, 720
Vorinstanzen:
LG Memmingen, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 1234/00
AG Memmingen 12 UR II 15/99 ,

Anfechtung der Entlastung des Verwalters

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - Aktenzeichen 2Z BR 137/00

DRsp Nr. 2001/7867

Anfechtung der Entlastung des Verwalters

»Soll durch die Anfechtung der Entlastung des Verwalters ein möglicher Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümer gegen ihn gewahrt werden, so bemisst sich die Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungseigentümers nach dem auf ihn entfallenden Teil des Gesamtschadens.«

Normenkette:

WEG § 45 ;

Gründe

I.

Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.

Die Wohnungseigentümer haben am 26.7.1999 beschlossen, den Verwalter "aus seiner Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 1998 einschließlich Erstellung der Bewirtschaftungskostenabrechnung 1998 (Gesamt- und Einzelabrechnungen)" und die Verwaltungsbeiräte aus ihrer Tätigkeit bis 31.12.1998 zu entlasten.