Anfechtung des Eigentümerbeschlusses wegen Verstoßes gegen die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 07.04.1995 - Aktenzeichen 20 W 16/95
DRsp Nr. 1996/20130
Anfechtung des Eigentümerbeschlusses wegen Verstoßes gegen die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung
»1. Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich.2. Hat die Eigentümerversammlung im offenen Gastraum einer Gaststätte stattgefunden, in dem sich weitere Gäste aufhielten, dann ist diese Öffentlichkeit ein Anfechtungsgrund nach § 23 Abs. 4WEG.«