OLG Karlsruhe - Beschluss vom 05.12.2002
11 Wx 6/02
Normen:
WEG § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4 § 28 Abs. 1 § 28 Abs. 3 ;
Fundstellen:
MDR 2003, 621
OLGReport-Karlsruhe 2003, 109
ZMR 2003, 290
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 08.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 563/00

Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung durch Wohnungseigentümer

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002 - Aktenzeichen 11 Wx 6/02

DRsp Nr. 2003/1075

Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung durch Wohnungseigentümer

»1. Der Wohnungseigentümer kann grundsätzlich auch einen Beschluss anfechten, dem er in der Eigentümerversammlung selbst zugestimmt hat. 2. Zu den Anforderungen an die Aufgliederung der Kostenposition "Hausmeister/Putzhilfe" in der Jahresabrechnung und im Wirtschaftsplan.«

Normenkette:

WEG § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4 § 28 Abs. 1 § 28 Abs. 3 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten sind Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage B. in Karlsruhe. Der Antragsteller ist Eigentümer der Wohnung Nr. 47. Die Antragsgegner sind die übrigen Wohnungseigentümer.

In der Eigentümerversammlung vom 24. Mai 2000 wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 4: Abrechnung und Rechnungslegung für das Wirtschaftsjahr 1998/99

TOP 5: Beschluss über den Wirtschaftsplan 1999/2000.

Die Rechnungslegung für das Wirtschaftsjahr wurde mehrheitlich, gegen die Stimmen des Antragstellers, gebilligt. Der Wirtschaftsplan 1999/2000 wurde einstimmig beschlossen.