OLG Köln - Beschluss vom 20.10.2006
16 Wx 189/06
Normen:
WEG § 43 Abs. 1 ;
Fundstellen:
MietRB 2007, 150
NJW-RR 2007, 1026
NZM 2007, 603
ZMR 2007, 641
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 31.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 73/05
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 204 II 180/04

Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglicher Änderung maßgeblicher Umstände erst nach erneuter Beschlussfassung durch Eigentümergemeinschaft

OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 189/06

DRsp Nr. 2007/8363

Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglicher Änderung maßgeblicher Umstände erst nach erneuter Beschlussfassung durch Eigentümergemeinschaft

»1. Zur Beurteilung der Wirksamkeit eines angefochtenen Beschlusses ist allein auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustellen. Ändern sich die für die Beschlussfassung maßgeblich gewesenen Umstände nachträglich - in einer für den Anfechtenden günstigen Richtung -, so hat sich zunächst die Eigentümergemeinschaft - u. U. auf Antrag des Anfechtenden - mit dem neuen Sachverhalt zu befassen.2. Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein gerichtliches Verfahren besteht nur dann, wenn die Eigentümergemeinschaft trotz Änderung der für die Beschlussfassung maßgeblichen Umstände an dieser unverändert festhält.«

Normenkette:

WEG § 43 Abs. 1 ;

Gründe: