I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Am 9.6.2001 fand eine Eigentümerversammlung statt.
Unter Tagesordnungspunkt (TOP) 2 wurden die Gesamt- und Einzelabrechnungen für das Jahr 2000 mehrheitlich genehmigt.
Unter TOP 8 wurden mehrheitlich folgende Beschlüsse gefasst:
"Antrag 2:
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