Die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten gegen das am 15.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Soest werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 98 % und der Beklagte zu 2 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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