OLG Hamm - Beschluss vom 15.08.2013 (15 W 105/12)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- EUR festgesetzt. Die nach den §§ 71 ff. GBO zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Grundbuchamt hat den Antrag vom [...]