LG Nürnberg, vom 30.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 5424/11
Zeitpunkt der Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Teilung eines Grundstücks
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.04.2013 - Aktenzeichen 12 U 932/12
DRsp Nr. 2013/7990
Zeitpunkt der Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Teilung eines Grundstücks
1. Bei Teilung eines Grundstücks gemäß § 8WEG entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft erst mit dem dinglich wirksamen Erwerb des ersten Wohnungseigentums vom teilenden Eigentümer, also erst dann, wenn zusätzlich zu diesem ein Wohnungskäufer als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.2. Eine Veräußerung vermieteter Räume im Sinne des § 566 Abs. 1BGB liegt noch nicht in der Teilung des Grundstücks gemäß § 8WEG. Ist (auch) Gemeinschaftseigentum vermietet, so liegt die Veräußerung im Sinne des § 566 Abs. 1BGB in der erstmaligen Eintragung eines Wohnungskäufers als Miteigentümer in das Grundbuch nach vorausgegangener Auflassung. Ist (nur) Sondereigentum vermietet, so liegt die Veräußerung im Sinne des § 566 Abs. 1BGB in der Eintragung desjenigen Wohnungskäufers als Miteigentümer in das Grundbuch nach vorausgegangener Auflassung, dessen Sondereigentum vermietet ist.
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