LG Köln - Beschluss vom 09.08.2004
29 T 96/03
Normen:
WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4 § 28 ; HeizkostenV § 1 ;
Fundstellen:
ZMR 2005, 150

Anforderungen an die Jahresabrechnung der Heizkosten für eine Wohnungseigentumsanlage

LG Köln, Beschluss vom 09.08.2004 - Aktenzeichen 29 T 96/03

DRsp Nr. 2006/10743

Anforderungen an die Jahresabrechnung der Heizkosten für eine Wohnungseigentumsanlage

»1. Durchbrechung des Einnahme-Ausgaben-Prinzips in der Jahresabrechnung. 2. Erstellung eines Vermögensstatus und Darstellung der Instandhaltungsrücklage. 3. Es empfiehlt sich bei Divergenz von tatsächlich auf dem Instandhaltungskonto zur Verfügung stehenden und den zu zahlenden Beträgen die Darstellung in Form eines doppelten Status.«

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4 § 28 ; HeizkostenV § 1 ;
Fundstellen
ZMR 2005, 150