LG Mainz - Beschluss vom 29.06.2004 (3 T 180/03)
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin begegnet keinen verfahrensrechtlichen Bedenken, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat zutreffend festgestellt, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, [...]