Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens in Wohnungseigentumssachen
LG Köln, Beschluss vom 20.02.2004 - Aktenzeichen 29 T 119/03
DRsp Nr. 2006/10746
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens in Wohnungseigentumssachen
Auch in Wohnungseigentumssachen ist ein selbständiges Beweisverfahren (hier: zur Feststellung der Ursache von Feuchtigkeitsschäden) zulässig (Anschl. an OLG Hamburg - 2 Wx 110/09 - 19.11.1998).