LG Düsseldorf vom 31.08.2004
25 T 885/03
Normen:
WEG § 24 § 25 § 47 ;
Fundstellen:
ZMR 2005, 231

Rechtsfolgen des Ausschlusses eines Eigentümers von der Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung

LG Düsseldorf, vom 31.08.2004 - Aktenzeichen 25 T 885/03

DRsp Nr. 2006/10669

Rechtsfolgen des Ausschlusses eines Eigentümers von der Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung

1. Die (faktische) Ausschließung eines Wohnungseigentümers bzw. seines Rechtsnachfolgers von der Teilnahme an einer Wohnungseigentümerversammlung führt zur Unwirksamkeit aller in der Versammlung gefassten Beschlüsse. 2. Dem Verwalter sind die Gerichtskosten beider Instanzen des Beschlussanfechtungsverfahrens aufzuerlegen, wenn er die Frage der Teilnahme- und Stimmberechtigung bei gehöriger Sorgfalt hätte klären können.

Normenkette:

WEG § 24 § 25 § 47 ;
Fundstellen
ZMR 2005, 231