Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Erlass einer Hausordnung
LG Köln, Beschluss vom 26.07.2004 - Aktenzeichen 29 T 72/04
DRsp Nr. 2006/10744
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Erlass einer Hausordnung
1. Ein Wohnungseigentümer hat einen auch gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Erlass einer Hausordnung.2. Weigert die Gemeinschaft sich, eine solche zu erlassen, so kann wegen der möglichen Variation der inhaltlichen Ausgestaltung das Gericht nicht eine verbindliche Hausordnung erlassen, sondern lediglich der Gemeinschaft aufgeben, eine solche zu beschließen.