I.
Die Antragsteller begehren die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung betreffend die Wohnungseigentümergemeinschaft _ in ...
Die Antragsteller haben mit Kaufvertrag von Mai 2001 Wohnungseigentum zu gleichen Teilen, gelegen in der _ erworben. Wegen Unzufriedenheit mit einer ordnungsgemäßen Verwahrung der Hausgelder bei dem Hausverwalter haben die Antragsteller teilweise die Zahlung der Hausgelder zurückgehalten. In seiner Eigenschaft als Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft hat der Antragsgegner zu 1.) zu einer Eigentümerversammlung am 05.07.2003 um 10.00 Uhr in das Hotel _ in _.eingeladen. Die Antragsgegner begaben sich pünktlich zu der einberufenen Versammlung. Zu Beginn der Versammlung beantragte der Antragsgegner zu 1.) den Ausschluss der Antragsteller von der Versammlung und begründet dies damit, dass die Antragsteller das Hausgeld nicht gezahlt hätten. Daraufhin fasste die Wohnungseigentümerversammlung folgenden Beschluss:
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