Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist im Hauptberuf Lehrer. Daneben erteilte er Musikunterricht an den Kreismusikschulen in A und B. Als nebenberuflicher Musiklehrer an der Musikschule B erhielt er in den Streitjahren Honorare in Höhe von 1973: 3.151 DM, 1974: 8.261 DM, 1975:8.081 DM und 1976:9.974 DM, die er in seinen Steuererklärungen nicht deklarierte. Die Musikschule B hat für die Honorare keine Lohnsteuer abgeführt.
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