BFH - Urteil vom 21.07.1992
IX R 72/90
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 2 ; HGB § 255 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BB 1993, 285
BB 1993, 987
BFHE 169, 317
BFHE 169, 318
BStBl II 1993, 486
DStZ 1993, 153
NJW 1993, 1736
Vorinstanzen:
FG München,

Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines Vorbehaltsnießbrauchs

BFH, Urteil vom 21.07.1992 - Aktenzeichen IX R 72/90

DRsp Nr. 1996/11648

Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines Vorbehaltsnießbrauchs

»Zahlungen eines Grundstückseigentümers, die dazu dienen, die Wiedereintragung eines bereits gelöschten Vorbehaltsnießbrauchs zu verhindern, stellen - wie Aufwendungen zur Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs - nachträgliche Anschaffungskosten dar. Dies gilt entgegen dem BMF-Schreiben vom 15.11.1984 (BStBl I 1984, 561 - sog. Nießbrauchserlaß, Tz. 25, 46 - ) auch dann, wenn das Grundstück an den ablösenden Eigentümer unentgeltlich übertragen oder das Nutzungsrecht - im Rahmen einer Erbauseinandersetzung - unentgeltlich eingeräumt worden ist (Anschluß an BFH-Urteil vom 28.11.1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263, BStBl II 1992, 381).«

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 2 ; HGB § 255 Abs. 1, 2 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute.