Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30. März 2009 aufgehoben.
Das Verfahren wird zur neuen Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 246.344,64 € (TOP 4, 10, 11 zusammen 1.000 €; TOP 8 3.344,64 €; TOP 9 2.000 €; TOP 5 bis 7 je 80.000 €).
I.
Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die von der Firma V. Verwaltung für Haus- und Grundbesitz GmbH & Co KG (V.) verwaltet worden war.
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