Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung bereits greifbarer Unbilligkeit einer Regelung
AG Hannover, Beschluss vom 12.09.2002 - Aktenzeichen 71 II 273/02
DRsp Nr. 2003/16871
Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung bereits greifbarer Unbilligkeit einer Regelung
Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung besteht nicht erst bei einer groben Unbilligkeit einer Regelung, sondern bereits bei greifbarer Unbilligkeit.