AG Berlin-Wedding, - Vorinstanzaktenzeichen 70 II 157/01
LG Berlin, vom 04.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 85 T 453/01
Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
KG, vom 01.09.2003 - Aktenzeichen 24 W 285/02
DRsp Nr. 2005/7518
Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
»Ein Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels wegen grober Unbilligkeit ist nicht gegeben, wenn die Kostenverteilung von dem teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung geregelt worden ist und er wegen der Verzögerung eines von ihm geplanten weiteren Ausbaues von Wohnungs- oder Teileigentum keine Sonderregelung getroffen hat. Die Erwerber der anderen Wohnungen dürfen sich auf die nach der Teilungserklärung vorgesehene Kostenregelung verlassen.«