KG - Urteil vom 23.05.2002
8 U 60/01
Normen:
BGB § 535 § 276 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 285
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 19.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 162/00

Ansprüche des Vermieters nach berechtigter vorzeitiger Kündigung des Vertrages

KG, Urteil vom 23.05.2002 - Aktenzeichen 8 U 60/01

DRsp Nr. 2004/19431

Ansprüche des Vermieters nach berechtigter vorzeitiger Kündigung des Vertrages

Vorteile eines Nachfolgemietvertrages bleiben bei der Berechnung des Mietausfalls nach berechtigter außerordentlicher Kündigung eines Mietvertrages außer Betracht.

Normenkette:

BGB § 535 § 276 ;

Tatbestand:

Die am 26. Februar 2001 eingelegte und nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 26. April 2001 an diesem Tag begründete Berufung des Beklagten richtet sich gegen das am 19. Dezember 2000 verkündete Urteil der Zivilkammer 29 des Landgerichts Berlin, das dem Beklagten am 25. Januar 2001 zugestellt worden ist. Auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe dieses Urteils wird Bezug genommen.