Die klagende BGB -Gesellschaft ist Eigentümerin eines Wohn- und Geschäftshauses in G.. Sie nimmt die beklagten Rechtsanwälte auf Schadensersatz in Anspruch, weil ein Kostenzuschuß für den Umbau zweier Wohnungen in Arztpraxen mit der Mieterin der im Erdgeschoß des Hauses belegenen Apothekenbetriebsräume nicht wirksam vereinbart worden ist.
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