Die Berufung der Beklagten richtet sich gegen das am 30. Juni 1998 verkündete Urteil der Zivilkammer 19 des Landgerichts Berlin. Auf dieses Urteil wird wegen des unstreitigen sowie erstinstanzlichen Parteivortrages, der erstinstanzlich gestellten Anträge sowie der von dem Landgericht durchgeführten Beweisaufnahme Bezug genommen.
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