I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird und aus drei Wohn- und Geschäftshäusern (A, B und C) sowie einer Tiefgarage besteht. Die drei Gebäude sind rechtwinklig um einen großen, zur Straße hin offenen Innenhof gruppiert. Zwischen den Häusern und dem Innenhof liegt ein Laubengang. Die Räume im Erdgeschoß eines jeden Hauses sind gemäß Abschnitt II Nr. 1 b der Gemeinschaftsordnung (Anlage 1 zur Teilungserklärung vom 15.1.1993, im folgenden
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