Aufwendungen für mehrtägige Betriebsveranstaltung mit Besichtigung des Hauptwerkes
BFH, Urteil vom 25.05.1992 - Aktenzeichen VI R 91/89
DRsp Nr. 1996/11520
Aufwendungen für mehrtägige Betriebsveranstaltung mit Besichtigung des Hauptwerkes
»Aufwendungen eines Arbeitgebers für den Flug und die Übernachtung der Arbeitnehmer einer auswärtigen Niederlassung des Unternehmens sind auch dann Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer mehrtägigen Betriebsveranstaltung und damit Arbeitslohn, wenn die Betriebsveranstaltung eine Besichtigung des Werkes am Hauptsitz des Unternehmens einschließt. Etwas anderes gilt dann, wenn die Werksbesichtigung aus betrieblichen Gründen erforderlich war.«