I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs -und Teileigentümer einer Anlage. Der Antragsteller hat die Eigentümerbeschlüsse der Versammlung vom 16.4.1996 über die Jahresabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen) 1995 und über den Wirtschaftsplan 1996 angefochten, da die weitere Beteiligte und Verwalterin einen falschen Kostenverteilungsschlüssel zugrunde gelegt habe.
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