Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg.
Die Entscheidung des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand (§§
Dem Antragsteller steht entgegen der Rechtsauffassung der Vorinstanzen der geltend gemachte Beseitigungsanspruch nicht zu.
Nach Rechtsauffassung des Senats ist das Erfordernis der Zustimmung der Wohnungseigentümer zu der von dem Antragsgegner vorgenommenen baulichen Veränderung wirksam durch die Regelung in Abschnitt III Ziff. 2 Buchstabe i der Teilungserklärung abgedungen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|