OLG Köln - Beschluss vom 18.03.2005 (16 Wx 46/05)
I. Die Antragstellerin und der Antragsgegner bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft O-Straße 50 in L. Seit dem Jahre 1999 war der Antragsgegner, der gleichzeitig Mehrheitseigentümer ist, Verwalter des Objekts. Durch [...]