OLG Köln - Beschluss vom 11.02.2005
16 Wx 5/05
Normen:
WEG § 47 ;
Fundstellen:
NZM 2006, 113
OLGReport-Köln 2005, 383
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 02.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 232/03
AG Aachen - 12 UR II 176/03 WEG,

Verpflichtung zur Erstattung außergerichtlicher Verfahrenskosten im WEG-Verfahren

OLG Köln, Beschluss vom 11.02.2005 - Aktenzeichen 16 Wx 5/05

DRsp Nr. 2005/5576

Verpflichtung zur Erstattung außergerichtlicher Verfahrenskosten im WEG -Verfahren

Die Frage, ob ein Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Duldung des Anbringens einer Parabolantenne besteht, ist so differenziert zu beantworten, dass es einem Wohnungseigentümer nicht vorzuwerfen ist, wenn er eine gerichtliche Klärung sucht und auch eine sorgfältig und umfangreich begründete, ihm nachteilige amtsgerichtliche Entscheidung mit der Beschwerde anficht. Es besteht für diesen Fall deshalb keine Veranlassung, von dem Grundsatz abzuweichen, dass in Wohnungseigentumssachen die Anordnung einer Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht in Betracht kommt.

Normenkette:

WEG § 47 ;

Gründe:

I. Die im Rubrum bezeichnete Wohnungseigentümergemeinschaft ist an eine Kabelanlage angeschlossen, die den Empfang von 160 Fernsehprogrammen ermöglicht. Ferner ist in der Hausordnung aus dem Jahre 1998 bestimmt, dass Satellitenschüsseln nur nach schriftlichem Antrag und Genehmigung durch die Verwaltung in Ausnahmen, wenn überhaupt, fachgerecht auf dem Flachdach installiert werden, sonst an keiner Stelle der Gebäudlichkeit.