OLG Köln - Beschluss vom 31.01.2005
16 Wx 13/05
Normen:
WEG § 47 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2005, 288
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 30.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 140/03

WEG-Verfahren: Überprüfung der Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten

OLG Köln, Beschluss vom 31.01.2005 - Aktenzeichen 16 Wx 13/05

DRsp Nr. 2005/5582

WEG -Verfahren: Überprüfung der Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten

Die Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Erstattung außergerichtlicher Kosten ist eine vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung. Ist sie allerdings nicht begründet worden, so dass die Ermessensausübung nicht nachvollziehbar ist, so ist sie rechtsfehlerhaft und das Rechtsbeschwerdegericht kann nunmehr sein Ermessen an die Stelle des Landgerichts setzen.

Normenkette:

WEG § 47 ;

Gründe: