LG Aachen, vom 30.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 140/03
WEG-Verfahren: Überprüfung der Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten
OLG Köln, Beschluss vom 31.01.2005 - Aktenzeichen 16 Wx 13/05
DRsp Nr. 2005/5582
WEG -Verfahren: Überprüfung der Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Erstattung außergerichtlicher Kosten ist eine vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung. Ist sie allerdings nicht begründet worden, so dass die Ermessensausübung nicht nachvollziehbar ist, so ist sie rechtsfehlerhaft und das Rechtsbeschwerdegericht kann nunmehr sein Ermessen an die Stelle des Landgerichts setzen.