OLG Köln - Beschluss vom 14.03.2005
16 Wx 28/05
Normen:
BGB § 242 § 280 ; WEG § 13 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2005, 394
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 134/04
AG Bonn - 28 II 234/03 WEG,

Begrenzung eines Schadensersatzanspruchs eines Wohnungseigentümers wegen einer Gebrauchsbeeinträchtigung

OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2005 - Aktenzeichen 16 Wx 28/05

DRsp Nr. 2005/9989

Begrenzung eines Schadensersatzanspruchs eines Wohnungseigentümers wegen einer Gebrauchsbeeinträchtigung

Ist einem Teileigentümer durch einen der Teilungserklärung widersprechenden, aber seinerzeit unangefochten gebliebenen Beschluss untersagt worden, gewerbliche und sonstige Abfälle in die Müllgefäße der Wohnungseigentümergemeinschaft einzufüllen, widerspricht es Treu und Glauben, wenn der Teileigentümer erst mehr als 10 Jahre später wegen der in der Vergangenheit entstandenen Mehrkosten bei den Müllgebühren Schadensersatz von der Wohnungseigentümergemeinschaft verlangt.

Normenkette:

BGB § 242 § 280 ; WEG § 13 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.

Die Entscheidung des Landgerichts hält im Ergebnis der rechtlichen Nachprüfung stand (§ 27 FGG, 546 ZPO).

Der Antragstellerin steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.