Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.
Die Entscheidung des Landgerichts hält im Ergebnis der rechtlichen Nachprüfung stand (§
Der Antragstellerin steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.
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