OLG Dresden - Beschluss vom 29.07.2005 (3 W 719/05)
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft P Straße in L . Die Antragsgegnerin zu 1) ist Alleineigentümerin der Wohneinheiten 1, 2, 5, 8, und 10. Eigentümer der [...]