LG Leipzig, vom 05.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 3513/03
Wohnungseigentumsrecht: Vorschuss auf Nachbesserungskosten; Wohnungseigentümer als Mitgläubiger iSv § 432 BGB - Zugehörigkeit zum Gemeinschaftseigentum - Schadenersatz wegen Beauftragung eines Architekten zur Mängelfeststellung
OLG Dresden, Urteil vom 17.03.2005 - Aktenzeichen 4 U 2065/04
DRsp Nr. 2005/9095
Wohnungseigentumsrecht: Vorschuss auf Nachbesserungskosten; Wohnungseigentümer als Mitgläubiger iSv § 432BGB - Zugehörigkeit zum Gemeinschaftseigentum - Schadenersatz wegen Beauftragung eines Architekten zur Mängelfeststellung
»1. Eine Anschlussberufung ist für eine Klageänderung jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn klagende Wohnungseigentümer zweitinstanzlich Zahlung nicht an sich, sondern an die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen.2. Wohnungseigentümer sind Mitgläubiger im Sinne von § 432BGB, wenn ein Kostenvorschuss für die zur Beseitigung eines Baumangels erforderlichen Aufwendungen geltend gemacht werden soll; mithin können einzelne Wohnungseigentümer nur Zahlung an die Gemeinschaft verlangen.3. Folgende Gebäudeteile stehen im Gemeinschaftseigentum:a) Stahlbetonwände, die einen höher liegenden, im Gemeinschaftseigentum stehenden Garten gegen eine tiefer liegende, im Sondereigentum stehende Terrasse abstützen;b) Wärmedämmung und Dampfsperre als Teil der Dachisolierung;c) Wohnungsabschlusstüren.«