Kostenpflicht bei Rücknahme eines Zahlungsantrages im Wohnungseigentumsverfahren
Die Rücknahme eines nicht von vornherein mutwillig geltend gemachten Zahlungsantrages im WEG - Verfahren rechtfertigt es nicht automatisch, dem Zurücknehmenden die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite aufzuerlegen.