OLG Köln - Beschluss vom 02.02.2005
16 Wx 234/04
Normen:
WEG § 47 Satz 2 ;

Kostenpflicht bei Rücknahme eines Zahlungsantrages im Wohnungseigentumsverfahren

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2005 - Aktenzeichen 16 Wx 234/04 - Aktenzeichen 16 Wx 235/04 - Aktenzeichen 16 Wx 236/04

DRsp Nr. 2005/5579

Kostenpflicht bei Rücknahme eines Zahlungsantrages im Wohnungseigentumsverfahren

Die Rücknahme eines nicht von vornherein mutwillig geltend gemachten Zahlungsantrages im WEG - Verfahren rechtfertigt es nicht automatisch, dem Zurücknehmenden die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite aufzuerlegen.

Normenkette:

WEG § 47 Satz 2 ;

Gründe: