OLG Köln - Beschluss vom 14.03.2005
16 Wx 23/05
Normen:
WEG § 26 ;
Fundstellen:
NZM 2005, 428
OLGReport-Köln 2005, 362
WuM 2005, 603
ZMR 2005, 811
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 12.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 182/04
AG Köln, vom 15.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 65/04

Information der Wohnungseigentümer über eingeholte Konkurrenzangebote bei Neubestellung des Verwalters

OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2005 - Aktenzeichen 16 Wx 23/05

DRsp Nr. 2005/9988

Information der Wohnungseigentümer über eingeholte Konkurrenzangebote bei Neubestellung des Verwalters

Es bleibt offen, ob vor der Neubestellung eines Verwalters mehrere Konkurrenzangebote einzuholen sind. Ist dies jedoch geschehen, sind diese vor Bestellung eines neuen Verwalters allen Wohnungseigentümern zugänglich zu machen, damit ein jeder von ihnen in die Lage versetzt wird, sich einen Überblick und ein eigenes Bild von den Bedingungen der einzelnen Kandidaten verschaffen zu können.

Normenkette:

WEG § 26 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg.

Die landgerichtliche Entscheidung hält einer rechtlichen Überprüfung gem. der §§ 27 FGG, 546 ZPO nicht stand.

Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts widerspricht die Beschlussfassung vom 28.1.2004 den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.