OLG Köln - Beschluss vom 11.03.2005
16 Wx 24/05
Normen:
WEG § 23 § 25 ;
Fundstellen:
NZM 2005, 550
OLGReport-Köln 2005, 363
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 17.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 80/04
AG Bergisch Gladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 35 II 66/03

Beschlusskompetenz einer sog. kleinen Wohnungs-Eigentümergemeinschaft

OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2005 - Aktenzeichen 16 Wx 24/05

DRsp Nr. 2005/5563

Beschlusskompetenz einer sog. "kleinen Wohnungs-Eigentümergemeinschaft"

Bestehen nach der Teilungserklärung einer Mehrhauswohnungseigentumsanlage eine sog. "große" Wohnungseigentümergemeinschaft aller Wohnungs- und Teileigentümer und mehrere "kleine" Wohnungseigentümergemeinschaften hinsichtlich der einzelnen Häuser und dürfen die "kleinen" Gemeinschaften alle Angelegenheiten, die nur ihr jeweiliges Haus betreffen, allein entscheiden, so ist ein Beschluss einer kleinen Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Änderung des "ihr" Haus betreffenden, aber auch Kosten der Gesamtanlage erfassenden Kostenverteilungsschlüssels schon deshalb nichtig, weil insoweit nur eine Beschlusskompetenz der "großen" Wohnungseigentümergemeinschaft besteht.

Normenkette:

WEG § 23 § 25 ;

Gründe: