OLG Köln - Beschluss vom 08.06.2005
16 Wx 53/05
Normen:
WEG § 26 Abs. 2 § 28 Abs. 3, 5 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2005, 658
WuM 2006, 169
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 27.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 112/04
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 204 II 249/03

Ungeeignetheit eines WEG-Verwalters wegen fehlerhafter Abrechnungen

OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2005 - Aktenzeichen 16 Wx 53/05

DRsp Nr. 2005/19297

Ungeeignetheit eines WEG -Verwalters wegen fehlerhafter Abrechnungen

»1. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung. 2. Ein Eigentümerbeschluss über die Neuwahl eines Verwalters widerspricht ordnungsgemäßer Verwalter, wenn von ihm erstellte Jahresabrechnungen grobe Mängel aufweisen und zudem weitere Tatsachen Zweifel an seiner Eignung aufkommen lassen.«

Normenkette:

WEG § 26 Abs. 2 § 28 Abs. 3, 5 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 45 Abs. 1 WEG, 27, 29 FGG), hat in der Sache jedoch keinen Erfolg, weil die Entscheidung des Landgerichts nicht auf einer Verletzung des Gesetzes beruht (§§ 27 Abs. 1 FGG, 546 ZPO).