OLG Köln - Beschluss vom 30.05.2005
16 Wx 90/05
Normen:
FGG § 15 § 27 ; ZPO § 406 § 574 Abs. 1 ; WEG § 45 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FGPrax 2005, 205
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 04.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 49/05
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 114/03

Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im WEG-Verfahren betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen

OLG Köln, Beschluss vom 30.05.2005 - Aktenzeichen 16 Wx 90/05

DRsp Nr. 2006/7555

Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im WEG -Verfahren betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen

»1. In WEG -Sachen oder in anderen FGG-Verfahren ist im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nur die Rechtsbeschwerde statthaft und nur dann, wenn das Landgericht sie nach § 574 I ZPO zugelassen hat.2. Der Umstand, dass der Beschwerdeentscheidung eine Rechtsmittelbelehrung dahingehend beigefügt war, dass die Möglichkeit zur Einlegung einer sofortigen weiteren Beschwerde bestehe, ersetzt eine derartige Zulassung grundsätzlich nicht.«

Normenkette:

FGG § 15 § 27 ; ZPO § 406 § 574 Abs. 1 ; WEG § 45 Abs. 1 ;

Gründe:

1. Das Rechtsmittel ist unstatthaft und daher als unzulässig zu verwerfen.