I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft L. Strasse 54 bis 58 in M., deren Verwalter der Beteiligte zu 3) ist. Gegenstand des Verfahrens ist die Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung vom 15.6.2000 zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, die die Jahresabrechnung für das Jahr 1999 und die Entlastung des Verwalters sowie den Wirtschaftsplan für das Jahr 2000 betreffen.
Die Antragstellerin hat erstinstanzlich beantragt, diese Beschlüsse für ungültig zu erklären.
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