OLG Köln - Beschluss vom 24.08.2005
16 Wx 80/05
Normen:
WEG § 28 § 47 ; BGB § 280 ;
Fundstellen:
FGPrax 2005, 256
NJW-RR 2006, 19
NZM 2006, 66
OLGReport-Köln 2006, 457
ZMR 2006, 225
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 23.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 305/03

Voraussetzungen der Genehmigung einer Jahresabrechnung; Belastung des Verwalters mit den Kosten des gerichtlichen Verfahrens

OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2005 - Aktenzeichen 16 Wx 80/05

DRsp Nr. 2006/7554

Voraussetzungen der Genehmigung einer Jahresabrechnung; Belastung des Verwalters mit den Kosten des gerichtlichen Verfahrens

»1. Ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung ist auf einen Anfechtungsantrag hin für unwirksam zu erklären, wenn zuvor keine Möglichkeit bestand, in zumutbarer und ausreichender Weise auch in alle Einzelabrechnungen der anderen Wohnungseigentümer Einsicht zu nehmen.2. Entspricht eine von dem Verwalter erstellte Jahresabrechnung einer jahrelang unbeanstandet hingenommenen fehlerhaften Praxis seines Vorgängers, rechtfertigt eine "Fortschreibung" dieser Übung keine Belastung des Verwalters mit den Kosten des gerichtlichen Verfahrens.«

Normenkette:

WEG § 28 § 47 ; BGB § 280 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft L. Strasse 54 bis 58 in M., deren Verwalter der Beteiligte zu 3) ist. Gegenstand des Verfahrens ist die Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung vom 15.6.2000 zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, die die Jahresabrechnung für das Jahr 1999 und die Entlastung des Verwalters sowie den Wirtschaftsplan für das Jahr 2000 betreffen.

Die Antragstellerin hat erstinstanzlich beantragt, diese Beschlüsse für ungültig zu erklären.