I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine AG mit Sitz und Geschaftsleitung im Inland, die sich mit der T-SA, einer französischen AG mit Sitz und Geschäftsleitung in Frankreich, zu "mehreren Arbeitsgemeinschaften" zusammenschloß, für die streitig ist, ob es sich nicht um eine einheitliche Mitunternehmerschaft handelt, die in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) gewerbliche Einkünfte erzielte.
Die Klagerin und die T-SA führten von April 1974 bis Juni 1977 insgesamt sieben Bauprojekte gemeinsam aus, und zwar
Dauer Ort Beteil. Verh.
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April 1974 bis Oktober 1974 I 50 : 50
Oktober 1974 bis Februar 1975 P 50 : 50
Februar 1975 bis April 1975 G 51 : 49
April 1975 bis September 1975 P 50 : 50
Juni 1975 bis November 1975 B 49 : 51
August 1975 bis Oktober 1975 I 50 : 50
Oktober 1976 bis Juni 1977 P 50 : 50
In den auf die Streitjahre folgenden Jahren 1978 bis 1981 führten die Klagerin und die T-SA gemeinsam sechs weitere Bauprojekte durch.
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